Kerstin Kavelmann
Mo. – Fr. | 7:00 bis 14:00 Uhr |
E-Mail: | soz_kavelmann@gmx.de |
Telefon: | 03998 / 271114 |
Raum: | 2.02 |
Seit 2008 bin ich die Schulsozialarbeiterin an unserer Schule. Die Schulsozialarbeit ist ein fester Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit und ich stehe sowohl den Schülern, als auch den Eltern und dem Kollegium als feste Ansprechperson in allen sozialen Belangen zur Verfügung.
Meine Hauptaufgaben sind
Einzelgespräche: Problemlagen, Herausforderungen oder Belastungen können unsere Schülerinnen und Schüler mit mir in einer vertrauensvollen Umgebung besprechen.
Präventionsarbeit: Gemeinsam mit den Lehrkräften organisiere ich das schulische Präventionsagebot zu den Themen Mobbing, Rassismus, Drogen und Gewalt, um die sozialen Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler zu stärken.
Kooperation und Vernetzung: Ich arbeite mit vielen Kooperationspartnern (z. B. Erziehungsberatung, Therapeuten, Sucht- und Jugendberatung, Jugendamt, Polizei, Ämter) zusammen und bin im Sozialraum gut vernetzt (z. B. Kinderschutz, Kriminalpräventiver Rat).
Stärkung sozialer Ressourcen: Ich leite den Sozialen Trainingsraum und unterstütze unsere Schülerinnen und Schüler dabei ihre individuellen Stärken und Ressoucen so auszubauen, dass sie den Schulalltag erfolgreich absolvieren können. (Das Trainingsraumkonzept wird auf dieser Seite erklärt.)
Wie arbeite ich?
Ich arbeite nach dem Prinzip der Freiwilligkeit, d. h. alle Gespräche & Aktivitäten sind freiwillig!
Ich arbeite nach dem Prinzip der Vertraulichkeit, d. h. ich bin an die Schweigepflicht gebunden!
Der Soziale Trainingsraum
Wir möchten allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einer positiven und störungsfreien Unterrichtsatmosphäre bieten. Aus diesem Grund geben wir Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihres Verhaltens einen störungsfreien Unterricht gefährden, die Möglichkeit, unter meiner Anleitung über ihr Verhalten nachzudenken.
Das Störverhalten im Unterricht beeinträchtigt das Recht auf Bildung anderer Schüler. Deshalb orientieren wir uns an folgenden Grundsätzen:
Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen!
Jede Lehrkraft hat das Recht, ungestört zu unterrichten!
Wir achten und respektieren die Rechte der anderen!
Wann sucht ein Schüler/eine Schülerin den Sozialen Trainingsraum auf?
Die Schülerinnen und Schüler werden durch den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin zu Beginn des Schuljahres in die Methode des Sozialen Trainingsraumes eingeführt. Dabei besprechen sie auch die für das Verhalten im Unterricht verbindlichen Regeln. Die Regeln werden gut sichtbar in allen Unterrichtsräumen aufgehängt.
- Phase 1
Kommt es während des Unterrichtes zu Störungen, versucht der Lehrer/die Lehrerin diese, soweit es ihm/ihr möglich ist, durch pädagogische Maßnahmen (Zuwendung, Umgestalten, Umlenken etc.) zu unterbinden.
- Phase 2
Sollte der Schüler/die Schülerin trotz der pädagogischen Maßnahmen die Störung erneut verursachen, wird er vom Lehrer/ der Lehrerin darauf angesprochen und das folgende Frageritual (gelbe Karte) durchgesprochen. Der Schüler/die Schülerin kann sich entscheiden, ob sie/er den Trainingsraum aufsucht, oder das Verhalten an die aufgestellten Regeln anpasst und im Unterricht verbleibt.
- Phase 3
Zeigt der Schüler/die Schülerin im Unterricht zum dritten Mal das unerwünschte Störverhalten, erhält er die Rote Karte („Wofür hast Du dich gerade durch dein Verhalten entschieden?“) und muss in den Trainingsraum gehen. Zuvor füllt die Lehrkraft einen Vordruck aus, welcher den Namen des Schülers/der Schülerin und der Störung enthält.
Was passiert im Sozialen Trainingsraum?
Im Trainingsraum wird der Schüler/die Schülerin von der Sozialpädagogin oder der Lehrkraft empfangen und an einen Sitzplatz geführt. Der Pädagoge behält in dieser Zeit den Schüler bzw. die Schülerin im Blick, um ggf. Gesprächsangebote zu machen.
Im Trainingsraum hat der Schüler/die Schülerin nun die Gelegenheit das Verhalten zu reflektieren. Dafür wird der Schüler/die Schülerin mit Hilfe von Fragen durch den Reflexionsprozess geleitet. Das Benennen des Störverhaltens durch die Schülerin/den Schüler hilft der Sozialpädagogin oder der Lehrkraft im Sozialen Trainingsraum das Rückkehrplangespräch auszurichten. Dieses Ergebnis wird im Rückkehrplan durch den Schüler/der Schülerin schriftlich festgehalten. Wenn der Schüler den Rückkehrplan vollständig und sauber ausgefüllt hat, verbleibt er noch bis zum Stundenende im Trainingsraum. Schafft der Schüler/die Schülerin die Reflexionsarbeit innerhalb der Unterrichtsstunde nicht, erhält er/sie die Möglichkeit, dieses im Anschluss an den Unterrichtstag zu beenden. Die Eltern werden darüber telefonisch durch die Trainingsraumleitung informiert.
Wann kann der Soziale Trainingsraum genutzt werden?
Unser Sozialer Trainingsraum steht in der Zeit von Montag bis Freitag von der 1. bis zur 5. Stunde zur Verfügung. Sollte der Trainingsraum mal nicht besetzt sein, erfolgt der Aufenthalt und die damit verbundene Reflexionsarbeit am darauffolgenden Unterrichtstag.