1.1.
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Seid morgens pünktlich!
Betretet aber bei schönem Wetter (kein Regen, starker Frost bzw.
Schneefall) erst mit dem Gong in disziplinierter Art das Schulhaus durch
den vorderen Eingang (Freitreppe-Schützenstraße, Klasse 1 und 2 über den
Seiteneingang-Schulhof).
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1.2.
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Schüler, die mit dem Fahrrad
bzw. mit einem Moped zur Schule kommen, stellen ihre Fahrzeuge auf dem
dafür vorgesehenen Platz ab und betreten über den Haupteingang die
Schule. Die Schule übernimmt keine Haftung für Mopeds, Fahrräder oder
Zubehörteile. Das Befahren des Schulgeländes ist verboten.
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1.3.
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Die Haupteingangstür wird ab
14.00 Uhr verschlossen. Nach der 8.Stunde ist das Schulhaus über den
Besuchereingang zu verlassen! Für das Verlassen des Hauses zur großen
Pause benutzen wir nur die Ausgangtüren Hauptflügel Ost und
Mittelausgang Ost.
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1.4.
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Bei schlechtem Wetter wird
abgeklingelt. Alle Schüler begeben sich in die Unterrichtsräume nach
Stundenplan und verbleiben bis zum Unterrichtsbeginn in diesem Raum. Nur
in Absprache mit dem aufsichtsführenden Lehrer darf der Raum verlassen
werden!
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1.5.
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Alle Schüler sind in der
Schule, um zu lernen. Dabei wird nicht der Unterricht gestört!
Hausaufgaben sind Pflichtaufgaben. Nicht angefertigte Hausaufgaben
werden in der nächsten Unterrichtsstunde unaufgefordert nachgereicht.
Anderenfalls drohen Konsequenzen durch schlechte Noten oder
Ordnungsmaßnahmen.
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2.1.
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Achtet das Eigentum eurer
Mitschüler!
Essen, Kaugummi kauen, Trinken während des Unterrichtes ist untersagt.
Ausnahmen entscheidet der Fachlehrer nach eigenem Ermessen.
Werfen mit Gegenständen, Steinen bzw. Schneebällen ist strengstens
untersagt. Mitschüler und Passanten zu belästigen bzw. parkende
Fahrzeuge zu beschädigen, ist verboten.
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2.2.
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Während der Freistunden
steht euch Raum 16, Raum 17, der Tischtennisraum und bis 11.00 Uhr der
Speiseraum zur Verfügung.
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2.3.
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Wenn die
Erziehungsberechtigten eine schriftliche Genehmigung (jeweils für ein
Schuljahr bzw. auf Zeit) erteilen, dürfen Schüler nach
Unterrichtsschluss (ab der 6. bzw. 7. Stunde) das Schulgelände verlassen
und danach unbeaufsichtigt bleiben! In allen Schüleraufenthaltsräumen
und an der Bushaltestelle wird durch eine Lehrkraft Aufsicht geführt.
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2.4.
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Die Unterrichtsstunde wird
durch den Lehrer geschlossen, erst dann verlasst ihr, wenn es der
Stundenplan vorschreibt, diesen Raum in einem ordentlichen Zustand, dass
heißt der Klassenordner wischt gründlich die Tafel ab und alle Schüler
räumen ihre Plätze auf.
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2.5.
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Nach letzter
Unterrichtsstunde in diesem Raum werden die Stühle hochgestellt. Ist
kein Raumwechsel nötig, wird die Zeit zur Vorbereitung auf das nächste
Fach genutzt.
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2.6.
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Während des gesamten
Unterrichtszeitraumes (erste bis letzte Stunde) darf das Schulgelände
nur mit Genehmigung verlassen werden. (Versicherungsschutz bei
eventuellen Unfällen)
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2.7.
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Aus Gründen der
Gesundheitserhaltung entledigen wir uns im Schulhaus und während des
Unterrichtes unserer Jacken, Kopfbedeckungen, Mäntel usw. und legen sie
an den dafür vorgesehenen Plätzen ab.
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2.8.
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Wertgegenstände verbleiben
bei euch. Höhere Geldbeträge lasst bitte zu Hause.
MP3 Player, Discman, Telespiele und ähnliche Geräte dürfen im Unterricht
nicht benutzt werden. Die Geräte, einschließlich Kopfhörer, sind während
des Unterrichtes in den Schultaschen aufzubewahren.
Mitgeführte Handys müssen ausgeschaltet in den Schultaschen verbleiben.
Bei Nichteinhaltung ist die Lehrkraft berechtigt diese dem Schüler
abzunehmen und im Sekretariat zu hinterlegen.
Es erfolgt keine Haftung bei Beschädigung oder Verlust von Handys,
Geräten und Gegenständen, die nicht zum Schulalltag gehören.
Waffen, waffenähnliche Gegenstände wie Hieb-Schuss- und Stichwaffen,
Messer jeglicher Art, KO-Spray, Elektroschocker, Schlagringe,
Feuerwerkskörper gehören nicht in die Schule, da sie für den Lehr- und
Lernbetrieb nicht notwendig sind. Bei Verstoß gegen diese Festlegung
werden sofort die Eltern informiert, die dann diese von den Lehrkräften
einbehaltenen Gegenstände in Empfang nehmen. Bei Schäden haften die
Eltern.
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2.9.
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Falls ihr etwas vermisst
oder findet, meldet euch in jedem Falle im Sekretariat bzw. beim
Hausmeister.
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3.1.
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Das Öffnen und Schließen der
Fenster ist Sache des Lehrers. Dabei ist es während der Heizperiode
kostengünstiger, nur die großen Fenster für eine „Stoßlüftung“ (5-10min)
geöffnet zu halten.
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3.2.
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Jede Klasse benennt
wöchentlich einen Klassenordner in Abstimmung mit dem Klassenleiter.
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3.3.
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Die 9. und 10.Klassen bilden
in jedem Jahr eine Ordnungsgruppe, die befugt ist, die Einhaltung der
Hausordnung durchzusetzen. Während der Prüfungszeit übernehmen Schüler
der 9. Klassen die Aufgaben der Ordnungsgruppe.
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3.4.
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Haltet eure Toiletten
sauber! Toiletten sind keine Pausenräume!
Um Ordnung auf dem Schulgelände zu gewährleisten, sind die aufgestellten
Abfallbehälter zu nutzen. Blumentöpfe sind keine Abfallbehälter!
Festgestellte Schäden am Mobiliar oder dem Gebäude, vor allem beim
Betreten des Unterrichtsraumes sind sofort dem Fachlehrer zu melden.
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3.5.
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Im gesamten Schulgebäude ist
der Genuss von Suchtmitteln untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine
polizeiliche Anzeige. Im und auf dem Schulgelände herrscht Rauchverbot!
Bei Zuwiderhandlung werden Ordnungsmaßnahmen eingeleitet und den Eltern
zur Kenntnis gegeben.
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3.6.
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Solltet ihr zu Beginn einer
Stunde keinen Lehrer haben, informiert der Klassensprecher bzw. stellv.
Klassensprecher sofort die Schulleitung.
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3.7.
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Vermeidet Unfälle durch
überlegtes und rücksichtsvolles Bewegen besonders auf Treppen und auf
dem Schulhof. Unterlasst das Toben und Lärmen im Gebäude!
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3.8.
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Demminer Schüler haben nach
Beendigung des regulären Unterrichts bzw. von anderen
Schulveranstaltungen das Schulgelände unverzüglich zu verlassen und sich
auf dem kürzesten bzw. sichersten Weg nach Hause zu begeben. Sie haben
sonst bei eventuellen Unfällen keinen Versicherungsschutz.
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3.9.
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Schüler, die an der
Schulspeisung teilnehmen, sorgen bitte durch diszipliniertes Verhalten
dafür, dass die Esseneinnahme geordnet und in ruhiger Atmosphäre
abläuft. Die Essenausgabe beginnt um 11.20 Uhr. Schüler, die in der 6.
Stunde Sportunterricht haben, essen nach Unterrichtsschluss. Die nicht
an der Schulspeisung teilnehmenden Schüler haben sich nicht während der
Essenszeit im Speiseraum aufzuhalten.
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4.0.
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Es versteht sich wohl von
selbst, dass wir unseren Grundschülern hilfsbereit begegnen und
Streitigkeiten vermeiden. Gegenseitige Rücksichtnahme bedeutet auch,
Mitschüler nicht zu schlagen. Das gilt insbesondere für alle Fahrschüler
beim Einsteigen in den Schülerbus.
Denkt bitte in eurem gesamten Verhalten daran, dass für eure
Einschätzung nur eure Taten zählen und nicht Versprechungen.
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4.1.
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Außerdem werdet ihr wohl
verstehen, dass mutwillige Verstöße gegen die Hausordnung den gesamten
schulischen Ablauf gefährden und das Klima an unserer Schule
verschlechtern und somit zu Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen führen.
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4.2.
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Die Lehrer sind befugt den
Schülern Gegenstände, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule
stören können, wegzunehmen und sicherzustellen.
Über die Form der Rückgabe entscheidet der Klassen- bzw. Schulleiter.
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4.3.
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Hausrecht
Der Schulleiter übt das
Hausrecht im:
1.
gesamten Bereich der Regionalen Schule aus.
2.
der Lehrer übt in seinem Unterrichtsraum und in seinem
Aufsichtsbereich das Hausrecht aus.
3.
schulfremde Personen dürfen sich nur nach Anmeldung im
Sekretariat in der Schule aufhalten.
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Demmin, Februar 2015
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