Die wichtigsten Antworten

Jeder Unfall muss innerhalb von drei Tagen im Schulbüro angezeigt werden. Dies erfolgt schriftlich als Unfallanzeige, die an die entsprechende Berufsgenossenschaft weitergeleitet wird. Im Bereich Download finden Sie das Dokument für die Unfallanzeige.

Ist dies mit einer Krankschreibung verbunden, beachte ich zusätzlich die Regelungen im Krankheitsfall.

Die Befreiung und Beurlaubung vom Besuch der Schule bzw. schulischen Veranstaltungen ist in § 7 und § 8 der Schulpflichtverordnung (SchPflVO M-V) geregelt. Siehe Downloadbereich (hier Verlinkung)

Wenn Sie Fragen zu den schulischen Leistungen Ihres Kindes habe, können Sie sich an den Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin wenden. Im Sekretariat wird man Ihr Anliegen aufnehmen und entsprechend weiterleiten.

Die Einhaltung des vorgegebenen Instanzenweges dient der Entlastung aller Beteiligten und der Transparenz des Prozesses. Bevor Sie sich mit einer offiziellen Beschwerde an die Schulleitung wenden, sollte immer das persönliche Gespräch zwischen den Betroffenen stehen. Oft lassen sich in solchen persönlichen Gesprächen bereits einvernehmliche Regelungen finden. Erst wenn ein Gespräch keine Lösung bringt, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.