Mit der Aufnahme in die Schule erkennen die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten diese Schul-/Hausordnung (inkl. Anhang „Maßnahmenkatalog zur Schulordnung der Regionalen Schule mit Grundschule Pestalozzi“) an.
Die Schulordnung wurde aufgrund §76 Schulgesetz M-V im Einvernehmen mit der Schulkonferenz aufgestellt und dient der Aufrechterhaltung und Ordnung des Schulbetriebs. Wir, die Schulleitung, das Lehrerkollegium und die Schulkonferenz sind der Auffassung, dass die Hausordnung die Rahmenbedingungen für ein respektvolles Lernen und Arbeiten vorgibt.
1. Allgemeines zur Schulordnung
Wir verstehen Schule als einen Ort, an dem viele unterschiedliche Personen mit unterschiedlichen Ansichten und Interessen zusammentreffen und gemeinsam arbeiten. Die Schulleitung ist bestrebt, jeder Schülerin und jedem Schüler eine angenehme und sichere Umgebung zu bieten, in der er oder sie die Möglichkeit zur persönlichen Weiterentwicklung hat. Aus diesem Grund bezieht die Schule eine „Null-Toleranz-Position“ gegenüber jeglicher Störung dieser sicheren Lernumgebung. Bei Verstößen gegen diese Schul-/Hausordnung können gemäß § 60 und § 60a Schulgesetz M-V Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen erlassen werden. Der Anhang zur Schulordnung enthält eine Übersicht möglicher Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Der Soziale Trainingsraum ist ein wesentlicher Bestandteil unseres schulischen Präventionskonzeptes und stellt den störungsfreien Ablauf des Unterrichts und der Pausen sicher. Über das schulische Konzept des Sozialen Trainingsraumes informiert der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin.
Weisungen der Schulleitung, der Lehrpersonen, der Sekretärin, sonstiger pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Hausmeisters ist Folge zu leisten. Die 8. und 9. Klassen bilden in jedem Jahr eine Ordnungsgruppe, die befugt ist, auf die Einhaltung der Schul-/Hausordnung hinzuweisen.
Grundsätzlich gilt, dass auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude das Rauchen, das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und anderen Drogen untersagt ist.
Die Schul-/Hausordnung gilt von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie bei allen außerunterrichtlichen Veranstaltungen.
2. Friedliches und faires Miteinander
- Begegnet allen Mitschülern hilfsbereit und vermeidet Streitigkeiten.
- Nehmt besonders Rücksicht auf unsere Grundschülerinnen und Grundschüler.
- Bringt keine Gegenstände mit in die Schule, die gefährlich sind und andere verletzen können.
- Falls ihr etwas findet oder vermisst, meldet euch in jedem Fall im Sekretariat bzw. beim Hausmeister.
3. Verhalten auf dem Schulweg
- Begebt euch auf dem kürzesten und sichersten Weg zur Schule.
- Beachtet die Verkehrsregeln sorgfältig.
- Verhaltet euch so, dass niemand gefährdet oder verletzt wird. Dies gilt auch beim Ein- und Aussteigen aus den Schülerbussen.
- Schüler, die mit dem Fahrrad bzw. mit einem Moped zur Schule kommen, stellen ihre Fahrzeuge auf dem dafür vorgesehenen Platz vor der Schule ab und betreten über den Haupteingang die Schule.
- Die Schule übernimmt keine Haftung für Mopeds, Fahrräder oder Zubehörteile. Das Befahren des Schulgeländes ist nicht gestattet.
4. Verhalten auf dem Schulgelände
- Energydrinks sind auf dem Schulgelände und im Gebäude nicht erlaubt.
- Während des gesamten Unterrichtszeitraumes (erste bis letzte Stunde) darf das Schulgelände nur mit Genehmigung der Schulleitung verlassen werden. (Ausnahme siehe Abschnitt 8)
- Alle Abfälle gehören in die entsprechenden Abfallbehälter.
5. Verhalten im Schulgebäude
- Jeder ist verantwortlich für Ruhe, Ordnung und Sauberkeit.
- Haltet unsere Toiletten sauber! Achtung: Toiletten sind keine Pausen-/Aufenthaltsräume.
- Benennt wöchentlich in eurer Klasse einen Ordnungsdienst in Abstimmung mit dem Klassenleiter/der Klassenleiterin. Diese übernehmen zweitweise folgende Aufgaben: Tafelputzen (nach jeder Unterrichtsstunde), Licht löschen bei Verlassen des Raumes, Fenster schließen nach Verlassen des Raumes und Aufstuhlen nach Unterrichtsende.
- Solltet ihr 5 Minuten nach Beginn einer Stunde keinen Lehrer/keine Lehrerin haben, informiert der Klassensprecher/die Klassensprecherin bzw. Stellvertretung sofort die Schulleitung.
- Lasst eure mitgeführten Handys im Unterricht in den Schultaschen. Es erfolgt keine Haftung bei Beschädigung oder Verlust von Handys, Geräten und Gegenständen die nicht zum Schulalltag gehören.
- Das Öffnen und Schließen der Fenster übernimmt die Lehrkraft.
- Nutzt während einer Freistunde die zugewiesenen bzw. dafür vorgesehenen Räumlichkeiten. Nehmt in jedem Fall Rücksicht auf den laufenden Unterricht.
- Verlasst nach Beendigung des regulären Unterrichts das Schulgelände unverzüglich und begebt euch auf dem kürzesten bzw. sichersten Weg nach Hause. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung oder die Lehrkraft.
- Für die Fachräume und die Sporthalle gelten besondere Benutzungsbedingungen, über welche die Fachlehrkräfte belehren.
6. Verhalten in den Pausen
- Begebt euch in den großen Pausen unverzüglich auf den Schulhof. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
- Bei schlechtem Wetter wird abgeklingelt. In dem Fall begebt ihr euch in die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten.
7. Festlegungen zu Unterrichts- und Pausenzeiten
- Die Schule ist von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.
- Die Haupteingangstür wird mit Unterrichtsbeginn verschlossen. Bei verschlossener Tür kann über die Klingel das Sekretariat erreicht werden.
- Unterrichts- und Pausenzeiten
1. Stunde | 07:35 – 08:20 Uhr |
Frühstückspause (5 + 5‘) | 08:20 – 08:30 Uhr |
2. Stunde | 08:30 – 09:15 Uhr |
Hofpause (15 + 5‘) | 09:15 – 09:35 Uhr |
3. Stunde | 09:35 – 10:20 Uhr |
4. Stunde | 10:25 – 11:10 Uhr |
Mittagspause (15 + 5‘) | 11:10 – 11:30 Uhr |
5. Stunde | 11:30 – 12:15 Uhr |
6. Stunde | 12:20 – 13:05 Uhr |
7. Stunde | 13:10 – 13:55 Uhr |
8. Stunde | 13:55 – 14:40 Uhr |
Verkürzte Unterrichts- und Pausenzeiten
1. Stunde | 07:35 – 08:05 Uhr |
Frühstückspause (5 + 5‘) | 08:05 – 08:15 Uhr |
2. Stunde | 08:15 – 08:45 Uhr |
Hofpause (15 + 5‘) | 08:45 – 09:05 Uhr |
3. Stunde | 09:05 – 09:35 Uhr |
4. Stunde | 09:45 – 10:15 Uhr |
5. Stunde | 10:25 – 10:55 Uhr |
Mittagspause (15 + 5‘) | 10:55 – 11:15 Uhr |
6. Stunde | 11:15 – 11:45 Uhr |
7. Stunde | 11:55 – 12:25 Uhr |
8. Stunde | 12:25 – 12:55 Uhr |
8 Wünsche und Hinweise an die Eltern
- Bitte schicken Sie Ihr Kind pünktlich zur Schule.
- Sofern Ihr Kind nach Unterrichtsschluss oder in Freistunden das Schulgelände verlassen darf, erteilen Sie uns eine entsprechende Genehmigung. Beachten Sie, dass lediglich in allen schulischen Aufenthaltsräumen und auf dem Schulgelände durch eine Lehrkraft Aufsicht geführt wird.
- Ist Ihr Kind aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule bis 08:00 Uhr unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Verhinderung unverzüglich mitzuteilen. Bei elektronischer oder telefonischer Verständigung der Schule, reicht Ihr Kind bei Rückkehr eine schriftliche Mitteilung dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin nach.
- Ergeben sich aufgrund häufiger Erkrankungen Zweifel an der Fähigkeit des Schülers/der Schülerin die Schule zu besuchen, kann die Schulleitung vom Entschuldigungspflichtigen ein ärztliches Attest verlangen (§ 7 Schulpflichtverordnung). In diesen Fällen und unter der gleichen Voraussetzung bei langer Erkrankung kann die Schulleitung auch die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes verlangen.
- Die Befreiung und Beurlaubung vom Besuch der Schule bzw. schulischen Veranstaltungen ist in § 7 und § 8 der Schulpflichtverordnung (SchPflVO M-V) geregelt.
- Die Beurteilung schulischer Leistungen aufgrund zu vertretender oder nicht zu vertretender Gründe ist in § 6 der Leistungsbewertungsverordnung (LeistBeVO M-V) geregelt.
- Sollten Leistungsnachweise aufgrund nicht zu vertretender Gründe (z. B. Krankheit) versäumt werden, ist der Fachlehrer/die Fachlehrerin nach Rückkehr des Schülers/die Schülerin zu informieren. Als allgemeiner Nachschreibetermin gilt Donnerstag die 7. Stunde. Über Ausnahmen entscheidet der Fachlehrer/die Fachlehrerin.
9 Hausrecht
- Die Schulleitung übt das Hausrecht im gesamten Bereich der Schule aus.
- Der Lehrer/die Lehrerin übt in seinem Unterrichtsraum und in seinem Aufsichtsbereich das Hausrecht aus.
- Gäste bzw. schulfremde Personen werden gebeten sich im Sekretariat anzumelden.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Teile der Schul- und Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Verabschiedung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Schul- und Hausordnung im Übrigen unberührt.
Die Schul-/Hausordnung tritt mit dem Beginn des Schuljahres 2024/25 in Kraft.
Demmin, Juni 2024
Dr. Melanie Brüchner Jens Schulz
Schulleiterin Vorsitzender der Schulkonferenz